Startklassen

 

Babyklasse
Hunde im Alter von 3 bis 5 Monaten 

Jüngstenklasse
Hunde zwischen 6 und 8 Monaten 

Jugendklasse
Hunde im Alter von 9 bis 12 Monaten 

Junghundklasse 

  • Kleine Rassen (bis 45 cm Widerristhöhe): 13 bis 14 Monate
  • Große Rassen (ab 45 cm Widerristhöhe): 13 bis 17 Monate

Offene Klasse 

  • Kleine Rassen (bis 45 cm Widerristhöhe): ab 15 Monaten
  • Große Rassen (ab 45 cm Widerristhöhe): ab 18 Monaten

Championklasse
Für Hunde mit einem nationalen oder internationalen Championtitel (DZR e.V.) 

Ehrenklasse
Für Hunde, die sowohl einen nationalen als auch einen internationalen Championtitel besitzen 

Ehrenklasse Gold
Für Hunde mit dem Titel „Ehrenchampion“ 

Alters-Championat
Für Hunde ab einem Alter von 7 Jahren 

Super-Veteranen-Championat
Für besonders erfahrene Hunde im fortgeschrittenen Alter 


Ausstellungsordnung des DZR e.V.

(Deutscher Züchterverein aller Rassehunde e.V.)

1. Teilnahmeberechtigung

An den Ausstellungen des DZR e.V. dürfen alle Hundehalter teilnehmen – unabhängig von ihrer Vereinszugehörigkeit. Auch Hundehalter ohne Mitgliedschaft in einem Verband sind herzlich willkommen.

Zugelassen und gleichberechtigt sind alle Hunderassen. Hunde ohne Ahnentafel können nach Feststellung der Rassezugehörigkeit (reinrassig) ebenfalls ausgestellt werden. Für Mischlingshunde werden gesonderte Klassen (Mischlingsklasse) eingerichtet, die jedoch außer Konkurrenz geführt werden.

Nicht zugelassen sind:

  • Hündinnen im letzten Drittel der Trächtigkeit
  • Säugende Hündinnen

Dies geschieht im Sinne des Tierschutzes.
 

2. Impfbestimmungen 

Jeder ausgestellte Hund muss über eine gültige Tollwutimpfung verfügen. Diese ist vom zuständigen Amtsveterinär vorgeschrieben. 

  • Die Impfung muss mindestens vier Wochen vor der Ausstellung erfolgt sein.
  • Sie darf nicht älter als zwölf Monate sein.
  • Der Impfpass ist bei Anmeldung vorzulegen.

Mindestalter:
Welpen müssen mindestens 16 Wochen alt sein, da die Tollwutimpfung frühestens in der 12. Lebenswoche erfolgen darf. 

Für Aussteller aus dem Ausland:
Es ist zusätzlich eine amtstierärztliche Bescheinigung mitzuführen, aus der hervorgeht, dass im Herkunftsgebiet und einem Umkreis von 20 km innerhalb der letzten 3 Monate keine Tollwut festgestellt wurde. 
 

3. Gesundheitszustand der Hunde 

  • Kranke Hunde sowie Hunde mit Verdacht auf Krankheit sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Hunde mit Parasitenbefall dürfen nicht teilnehmen. 

4. Verbotene Hunde 

Das Ausstellen von kupierten Hunden (Ohren oder Rute), die nach dem 01.06.1998 geboren wurden, ist untersagt – außer es handelt sich nachweislich um jagdlich geführte Hunde. 

Diese Regelung gilt sowohl für inländische als auch ausländische Hunde. 
 

5. Qualzuchtmerkmale 

Hunde mit nachgewiesenen Qualzuchtmerkmalen sind von der Ausstellung ausgeschlossen. 

Dazu zählen u.a.: 

  • Atemnot
  • Bewegungsstörungen, Lahmheit
  • Hautentzündungen, Haarlosigkeit
  • Augenprobleme (z. B. Entzündungen, Blindheit, Exophthalmus)

Besondere Aufmerksamkeit gilt Rassen wie Mops, Französische, Chihuahua und Englische Bulldogge. Der DZR e.V. unterstützt ausschließlich Züchter, die sich für eine gesunde, standardgerechte Zucht einsetzen und Qualzucht bekämpfen. 

 

6. Richterurteile 

  • Das Urteil des Richters ist unanfechtbar.
  • Beleidigungen oder unsachliche Kritik gegenüber Richtern führen zum sofortigen Ausschluss und zur Aberkennung bereits verliehener Preise.
  • Formfehler können bei der Ausstellungsleitung vorgetragen werden.

  

7. Verhalten auf dem Ausstellungsgelände 

  • Hunde sind ständig an der Leine ( 1m) zu führen.
  • Bissige Hunde müssen mit einem Maulkorb gesichert werden.
  • Jeder Aussteller hat sich fair und respektvoll zu verhalten – gegenüber Menschen und Tieren.

Verbotenes Verhalten im Ring: 

  • Zwischenrufe, Unruhe oder gezielte Ablenkung anderer Hunde
  • Unbefugtes Betreten des Rings
  • Stören anderer Hunde durch Abstandsunterschreitung oder absichtliches Tempoverändern

Zuwiderhandlungen können zum sofortigen Platzverweis und künftigem Ausschluss führen. 

 

8. Ausstellungsklassen 

  • Hunde müssen mindestens vier Monate alt sein, um in Klassen wie Koppel- oder Zuchtgruppen ausgestellt zu werden.
  • Anwartschaften und Bewertungen werden in allen zugelassenen Klassen vergeben.

 

9. Anmeldung zur Ausstellung 

  • Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Meldegebühr.
  • Sie erfolgt online oder über WhatsApp.
  • Nachmeldungen sind am Ausstellungstag bis 9:00 Uhr möglich, gegen eine Gebühr von 15 €.

Hinweise zur Anmeldung: 

  • Jeder Hund ist unter dem im Zuchtbuch (Ahnentafel/Papier) eingetragenen Namen anzumelden – sofern vorhanden.
  • Falschangaben oder versuchte Täuschung führen zum Ausschluss und zur Aberkennung von Preisen.
  • Der Abstammungsnachweis ist auf Verlangen vorzulegen.
  • Die Ausstellungsleitung behält sich das Recht vor, Meldungen ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.

 

10. Meldegebühren 

  • Die Höhe der Meldegebühr wird jeweils mit der Einladung bekannt gegeben.
  • Sie dient der Finanzierung der Ausstellung (z. B. Richter, Pokale, Hallenmiete, Urkunden).
  • Auch bei Nichterscheinen ist die Gebühr zu entrichten.

Rücktrittsregelung: 

bis 4 Wochen vorher 50 % Rückerstattung (80 € d.h 40 € zurück)

bis 2 Wochen vorher 75 % (80 € d.h 20 € zurück)

 ab 1 Woche vorher sowie bei Nichterscheinen keine Rückerstattung. 

 

11. Ausführungsbestimmungen 

  • Am Ausstellungstag obliegt die Verantwortung der Ausstellungsleitung, der das Hausrecht zusteht.
  • Ihren Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Zuwiderhandlungen können zum Platzverweis und Verlust sämtlicher Bewertungen und Preise führen.

 

12. Haftung 

  • Jeder Hundebesitzer haftet nach BGB für Schäden, die durch ihn oder seinen Hund verursacht werden.
  • Der Verein übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden.

 

13. Schlussbestimmungen 

  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  • Mit der Anmeldung erkennen Aussteller diese Ausstellungsordnung verbindlich an. 


Wir möchten darauf hinweisen, dass Anwartschaften, Championate, ZTP-Prüfungen, usw. nachstehender Richter/Vereine im DZR e.V. nicht anerkannt werden.
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